vcf.design
Kundenbereich
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-10-E5

Teil A – Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Waren (insbesondere Club-Band und Club-Patch) sowie über Gestaltungsleistungen (insbesondere Wappen- und Grafikentwürfe), die Sie mit uns über die Website vcf.design, über den Kundenbereich oder in Textform (E-Mail, Messenger) schließen.

(2) Anbieter und Ihr Vertragspartner ist: Felix Plapper Webdesign und -entwicklung, Inhaber Felix Plapper, unter der Marke „vcf.design“, Niedes Acht 15, 54338 Schweich, E-Mail: E-Mail schreiben, Telefon: 015146328603 – nachfolgend „wir“.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

(3a) Maßgebliche Fassung. Für jeden Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die bei Ihrer Bestellung bzw. bei Annahme des Angebots gültig war. Welche Fassung das ist, sehen Sie in der Bestätigungs-E-Mail und in Ihrem Kundenbereich; dort ist sie dauerhaft abrufbar. Spätere Änderungen gelten für bestehende Verträge nicht.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

§ 2 Vertragspartner

(1) Wir schließen Verträge ausschließlich mit der bestellenden Person in eigenem Namen. Das gilt auch, wenn die Bestellung für eine Studentenverbindung, einen Verein, einen Familienverband oder eine andere Gemeinschaft bestimmt ist.

(2) Eine Verbindung oder Gemeinschaft kann auf Wunsch als Rechnungsempfänger (zusätzlich zum Namen des Bestellers) oder als Nutzungsberechtigte (§ 18) genannt werden. Sie wird dadurch nicht Vertragspartner. Zahlungspflichtig und Ansprechpartner für alle Abstimmungen ist allein der Besteller. Interne Abstimmungen des Kunden mit Dritten verlängern keine Fristen dieser AGB.

(3) Unternehmer können unter Angabe von Firma, Anschrift und Ansprechpartner bestellen; die Rechnung wird entsprechend ausgestellt. Die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist freiwillig. Die Preise sind für Unternehmer dieselben (siehe § 4 Abs. 1).

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellung im Shop. Die Darstellung der Produkte auf unserer Website ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Die 3D-Ansichten und Grafik-Vorschauen dienen der Veranschaulichung (§ 10 Abs. 4).

(2) Club-Band (nach Ihren Maßen gefertigt) und Club-Patch ab Lager. Mit Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Vor dem Absenden können Sie Ihre Eingaben jederzeit prüfen und korrigieren. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung per E-Mail bestätigen (Auftragsbestätigung); diese versenden wir in der Regel unmittelbar nach Eingang.

(3) Club-Patch mit eigenem Wappen. Ihre Bestellung mit hochgeladener Vorlage ist zunächst eine unverbindliche Anfrage. Wir senden Ihnen daraufhin eine Entwurfszeichnung des Patches in Ihren Kundenbereich. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie den Entwurf dort über den Button „Entwurf freigeben und zahlungspflichtig bestellen“ bestätigen. Wir können Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn sich ein Motiv nicht als Stickerei umsetzen lässt. Bleibt ein Entwurf 35 Tage unbeantwortet, betrachten wir die Anfrage als erledigt; es entstehen keine Kosten.

(4) Grafik- und Wappengestaltung. Auf Ihre Anfrage hin besprechen wir mit Ihnen die Einzelheiten und senden Ihnen ein schriftliches Angebot zusammen mit diesen AGB per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot im Kundenbereich über den Button „Angebot zahlungspflichtig annehmen“ annehmen. Ausnahmsweise können Sie das Angebot auch in Textform (E-Mail, Messenger) annehmen; die Annahme muss sich eindeutig auf das konkrete Angebot beziehen. Unsere Angebote gelten 30 Tage, sofern im Angebot nichts anderes steht.

(5) Kundenbereich. Zu jedem Vorgang legen wir automatisch einen Kundenbereich an, in dem Sie Ihre Anfrage, Entwürfe, Angebote, Fristen, Rechnungen und den Verlauf einsehen können. Wir protokollieren darin Zeitpunkt und Inhalt Ihrer Erklärungen (z. B. Angebotsannahme, Entwurfsfreigabe, Zustimmungen), die jeweils gültige AGB-Version und die Version des angenommenen Angebots.

(6) Vertragstext und Sprache. Wir speichern den Vertragstext. Sie erhalten die Vertragsdaten und diese AGB mit der Auftragsbestätigung bzw. der Bestätigung der Angebotsannahme per E-Mail; zusätzlich sind sie im Kundenbereich abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.

(7) Absprachen. Vereinbarungen zum Auftrag halten wir in Textform fest. Mündlich oder telefonisch Besprochenes bestätigen wir Ihnen im Anschluss kurz per E-Mail oder Messenger. Maßgeblich ist diese Bestätigung, wenn Sie ihr nicht innerhalb von 7 Tagen widersprechen; auf diese Wirkung weisen wir in der Bestätigung hin.

§ 4 Preise, Versandkosten, Gutscheine

(1) Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

(2) Hinzu kommen gegebenenfalls Versandkosten, die im Warenkorb vor der Bestellung ausgewiesen werden. Wir liefern nach Deutschland und Österreich. Die Übergabe „am Tresen nach Absprache“ ist versandkostenfrei (§ 6 Abs. 4).

(3) Aktionsgutscheine gelten nur im angegebenen Zeitraum, für die angegebenen Produkte und bis zur angegebenen Anzahl an Einlösungen. Je Bestellung ist ein Gutschein einlösbar. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt, nachträglich angerechnet oder mit anderen Aktionen kombiniert werden, sofern nicht anders angegeben. Ein Mindestbestellwert wird vor der Einlösung angezeigt. Wird eine Bestellung storniert oder widerrufen, wird der Gutschein wieder freigegeben, soweit er noch gültig ist.

§ 5 Zahlung, Verzug, Mahnung

(1) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

(2) Waren (Vorkasse). Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen; das Fälligkeitsdatum steht auf der Rechnung. Mit der Fertigung beginnen wir nach Zahlungseingang. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, erinnern wir Sie und setzen eine Nachfrist; bleibt auch diese ungenutzt, können wir vom Vertrag zurücktreten.

(3) Gestaltungsleistungen. Mit Annahme des Angebots wird eine Anzahlung von 50 % des Angebotspreises fällig, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Mit der Arbeit beginnen wir nach Eingang der Anzahlung. Die Restzahlung wird mit Freigabe des finalen Entwurfs (§ 15) fällig und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Die Druck- und Vektordateien liefern wir nach vollständigem Zahlungseingang (§ 17).

(4) Verzug. Zahlen Sie bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum nicht, kommen Sie ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Während des Verzugs schulden Sie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe: als Verbraucher 5 Prozentpunkte, als Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Unternehmer schulden zusätzlich die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).

(5) Mahnstufen. Nach Fälligkeit senden wir zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung. Für jede weitere Mahnung berechnen wir eine Pauschale von 2,50 € für Material- und Versandaufwand. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Abtretung. Wir behalten uns vor, fällige Forderungen nach erfolgloser Mahnung an ein Inkassounternehmen abzutreten oder mit dem Einzug zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Daten werden dabei übermittelt (siehe Datenschutzerklärung).

(7) Aufrechnung. Sie können nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen (insbesondere Mängelrechte).

§ 6 Lieferung, Lieferfristen, Übergabe am Tresen

(1) Die Lieferfrist wird auf der Produktseite bzw. im Angebot als Höchstfrist angegeben. Sie beginnt

  • beim Club-Band (Fertigung nach Ihren Maßen) und beim Club-Patch ab Lager mit dem Zahlungseingang,
  • beim Club-Patch mit eigenem Wappen mit dem Zahlungseingang nach Freigabe des Entwurfs,
  • bei Gestaltungsleistungen gemäß Angebot.

(2) Sind Patches ab Lager nicht mehr in ausreichender Zahl vorrätig, werden sie nachgefertigt; die dafür geltende Lieferfrist wird vor der Bestellung angezeigt.

(3) Werden wir trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Bestellung von unserem Zulieferer nicht beliefert (z. B. Kordel, Verschlüsse, Garn) und haben wir das nicht zu vertreten, informieren wir Sie unverzüglich. Sie können dann zwischen Abwarten und Rücktritt wählen; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir im Fall des Rücktritts unverzüglich. Dasselbe gilt bei höherer Gewalt oder wenn wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit), vorübergehend nicht fertigen können: Wir informieren Sie unverzüglich, und Sie können abwarten oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurücktreten.

(4) Übergabe am Tresen. Bei der Versandart „Versandkostenfrei – Zustellung am Tresen nach Absprache“ vereinbaren wir mit Ihnen nach Fertigstellung Ort und Zeit der persönlichen Übergabe. Kommt innerhalb von 8 Wochen nach unserer Fertigstellungsmitteilung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen keine Übergabe zustande, dürfen wir die Ware nach vorheriger Ankündigung per DHL an Ihre Adresse versenden und die regulären Versandkosten berechnen. Befinden Sie sich im Annahmeverzug, haften wir für die aufbewahrte Ware nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 300 Abs. 1 BGB). Kommt eine Sendung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, an uns zurück (z. B. unvollständige Adresse, nicht abgeholt), versenden wir erneut gegen Erstattung der tatsächlichen Versandkosten.

(5) Gefahrübergang. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung mit Übergabe der Ware an Sie über. Bei Unternehmern geht sie mit Übergabe an das Versandunternehmen über.

(6) Transportschäden. Bitte reklamieren Sie offensichtliche Transportschäden möglichst sofort beim Zusteller und informieren Sie uns. Für Verbraucher hat ein Versäumnis keine Folgen für ihre gesetzlichen Ansprüche; es hilft uns aber, Ansprüche gegenüber dem Versandunternehmen durchzusetzen.

(7) Wunschtermine und Eilaufträge. Nennen Sie uns einen Anlass oder Termin (z. B. Stiftungsfest, Kommers), berücksichtigen wir ihn gern. Verbindlich ist er nur, wenn wir ihn in Textform ausdrücklich als festen Liefertermin bestätigen. Eilfertigungen sind nur nach Absprache und gegen einen vorher genannten Aufpreis möglich.

(8) Teillieferungen. Enthält eine Bestellung Waren mit unterschiedlicher Lieferfrist, liefern wir getrennt, soweit Ihnen das zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten tragen in diesem Fall wir.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Material und Werkzeuge

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

(2) Material, das wir für einen Auftrag beschaffen oder herstellen lassen – insbesondere in Mindestmengen produzierte Kordel, Garne und Restbestände –, bleibt unser Eigentum, auch wenn es nur aufgrund Ihres Auftrags beschafft wurde. Sie erwerben ausschließlich das Eigentum an der bestellten Ware in der bestellten Menge.

(3) Stickprogramme (Punch-Dateien), Schnitt- und Fertigungsvorlagen sowie Werkzeuge bleiben unser Eigentum und werden nicht herausgegeben. Für Nachbestellungen verwenden wir sie weiter; eine Verwendung für Dritte richtet sich nach § 18.

(4) Keine Muster. Bitte senden Sie uns keine Muster, Bänder oder Originalstücke. Farben und Formen stimmen wir anhand von Fotos, Farbangaben und unseren Entwürfen ab. Unaufgefordert zugesandte Stücke senden wir gegen Erstattung der Versandkosten zurück; für Verlust oder Beschädigung solcher Stücke haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Freiwilliges Stornorecht bis Fertigungsbeginn

(1) Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht (§ 9) können Sie eine Warenbestellung kostenfrei stornieren, solange die Fertigung noch nicht begonnen hat – also bevor das Band zugeschnitten bzw. der Patch gestickt wird. Den jeweiligen Status sehen Sie im Kundenbereich; dort steht Ihnen dafür die Schaltfläche „Bestellung stornieren“ zur Verfügung, solange eine Stornierung möglich ist.

(2) Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir innerhalb von 14 Tagen auf das Konto, von dem die Zahlung kam.

(3) Für Gestaltungsleistungen gilt dieses Stornorecht bis zur Annahme des Angebots; danach gelten § 9 und § 16.

(4) Dieses Stornorecht ist eine freiwillige Leistung und schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.

(5) Nach Fertigungsbeginn können Sie den Vertrag über eine Anfertigung noch nach § 648 BGB (in Verbindung mit § 650 Satz 3 BGB) kündigen. Wir erhalten dann den vereinbarten Preis abzüglich dessen, was wir infolge der Kündigung an Aufwendungen ersparen. Bereits gefertigte Teile senden wir Ihnen auf Wunsch zu.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.

(2) Kein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB für Waren, die nach Ihren Vorgaben angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das betrifft:

  • das Club-Band, das in der von Ihnen gewählten Länge zugeschnitten und mit dem gewählten Verschluss dauerhaft verklebt wird; ein Lösen ist nicht zerstörungsfrei möglich;
  • den Club-Patch mit eigenem Wappen, der nach Ihrer Vorlage und Ihrem freigegebenen Entwurf gestickt wird.

(3) Club-Patches ab Lager können innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen werden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie. Für einen Wertverlust, der auf einen zur Prüfung nicht notwendigen Umgang zurückgeht (z. B. Aufnähen), haben Sie Wertersatz zu leisten.

(4) Gestaltungsleistungen können innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen werden. Wir beginnen vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie dies bei Annahme des Angebots ausdrücklich verlangen. In diesem Fall schulden Sie bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht damit verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB). Beides bestätigen wir Ihnen in Textform.


Teil B – Besondere Bedingungen für Club-Band und Club-Patch

§ 10 Handarbeit, Maße, Farben, Vorschau

(1) Unsere Produkte werden von Hand gefertigt. Die folgenden Eigenschaften sind vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Wir weisen vor der Bestellung auf der Produktseite darauf hin; Sie vereinbaren sie im Bestellvorgang ausdrücklich und gesondert (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB).

(2) Band – Maße. Wir messen und fertigen mit größter Sorgfalt, damit die gelieferte Länge der von Ihnen erwarteten Länge entspricht. Gemessen und zugeschnitten wird die Kordel im entspannten Zustand, also weder gestreckt noch gestaucht. Eine Kordel ist jedoch elastisch: Zieht man sie etwas auseinander, wird sie länger und dünner, staucht man sie, wird sie kürzer und dicker. Je nachdem, wie gemessen wird, kann die Länge des Bandes deshalb um bis zu ± 8 mm und der Durchmesser der Kordel um bis zu ± 1 mm von der Angabe abweichen. Das ist keine Ungenauigkeit in der Fertigung, sondern eine Materialeigenschaft; Abweichungen innerhalb dieser Grenzen entsprechen der Bestellung.

(3) Farben. Farben wirken je nach Licht, Bildschirm, Material und Oberfläche unterschiedlich. Wir versuchen gewünschte Farbtöne durch Absprache (z. B. anhand von Fotos oder Farbangaben) möglichst genau zu treffen. Eine exakte Übereinstimmung mit einer Bildschirmdarstellung, einem Farbcode oder einer Vorlage ist nicht geschuldet.

(4) Vorschau. Die 3D-Ansichten und Grafik-Vorschauen sind computergenerierte Illustrationen, die Ihnen die Kaufentscheidung erleichtern sollen. Sie zeigen nicht das gelieferte Stück. Material, Struktur, Glanz, Proportionen und Details können abweichen. Maßgeblich sind die Produktbeschreibung und – beim Patch mit eigenem Wappen – der freigegebene Entwurf.

(5) Nachbestellungen. Bei Nachbestellungen können Kordel und Garn aus einer anderen Produktionscharge stammen und in der Farbe geringfügig abweichen.

(6) Ihre Maßangaben. Das Band fertigen wir in der von Ihnen angegebenen Länge; eine Messanleitung finden Sie auf der Produktseite. Passt das Band, weil die angegebene Länge nicht zutraf, ist das kein Mangel. Wir bieten Ihnen in diesem Fall eine Neuanfertigung zu einem reduzierten Preis an.

(7) Zubehör. Stellt ein Zulieferer ein Verschlussmodell ein, verwenden wir ein in Funktion, Material und Optik gleichwertiges Modell. Weicht es wesentlich ab, informieren wir Sie vor der Fertigung; Sie können dann kostenfrei stornieren.

§ 11 Stickerei

(1) Stilisierung. Eine Stickerei kann nicht beliebig feine Details darstellen. Motive werden deshalb für die Stickerei vereinfacht, stilisiert und in ihren Details reduziert. Das ist kein Qualitätsmangel, sondern Voraussetzung einer guten Stickerei. Maßgeblich ist der von Ihnen freigegebene Entwurf.

(2) Schrift und Zahlen. Schriftzüge und Zahlen in Wappen sind grundsätzlich umsetzbar; wir raten wegen der geringen Größe jedoch davon ab. Wünschen Sie sie trotzdem, übernehmen wir keine Gewähr für ihre Lesbarkeit.

(3) Metallgespinst. Stickerei mit Metallgespinst (gewickeltem Metallfaden) ist filigran und empfindlich. Durch Reibung, Zug oder Hängenbleiben – etwa an Wolle, Strick oder Klettverschlüssen – können sich einzelne Windungen aufbiegen oder lösen, und die Stickerei kann ihrerseits empfindliche Stoffe beschädigen. Das ist eine Eigenschaft des Materials. Schäden, die so erst im Gebrauch entstehen, sind kein Mangel.

(4) Freigabe. Mit der Freigabe des Entwurfs bestätigen Sie Motiv, Farben (Tinkturen), Schreibweisen und Größe. Für Fehler, die im freigegebenen Entwurf enthalten waren, haften wir nicht; wir weisen aber auf Unstimmigkeiten hin, die uns auffallen.

§ 12 Verschleiß, Gewährleistung

(1) Natürliche Abnutzung (z. B. Ausbleichen durch Sonnenlicht, Abrieb, Aufrauen der Kordel) sowie Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Pflege sind keine Mängel.

(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Mängel, die bei Übergabe vorlagen, haften wir gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung.

(3) Unternehmer: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 19 und nicht bei Arglist. Für Kaufleute gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.

(4) Reklamationen. Melden Sie einen Mangel bitte mit Foto per E-Mail oder in Ihrem Kundenbereich. Für die Rücksendung mangelhafter Ware erhalten Sie von uns ein kostenloses Versandetikett. Ihre gesetzlichen Rechte hängen von diesem Ablauf nicht ab.


Teil C – Besondere Bedingungen für Grafik- und Wappengestaltung

§ 13 Leistungsumfang

(1) Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Sofern dort nichts anderes steht, umfasst er einen Entwurf (Entwurfszeichnung) sowie zwei Korrekturrunden (§ 14).

(1a) Beratung und Vorentwürfe im Rahmen der Angebotserstellung (z. B. die Vorschauen des Wappen-Konfigurators oder erste Skizzen zur Klärung des Auftrags) sind kostenlos und unverbindlich. Sie begründen keine Nutzungsrechte (§ 18).

(2) Grundlage der Gestaltung ist das mit Ihnen abgestimmte Briefing (z. B. Blasonierung, Vorlagen, Stil, Farben). Für die inhaltliche Richtigkeit Ihrer Angaben – insbesondere Wappenbilder, Tinkturen, Schreibweisen und Wahlsprüche – sind Sie verantwortlich. Auf heraldische Unstimmigkeiten, die uns auffallen, weisen wir hin.

(3) Innerhalb des Briefings haben wir gestalterische Freiheit. Abweichungen vom persönlichen Geschmack sind kein Mangel.

§ 14 Korrekturen und Änderungen

(1) Korrekturen sind Anpassungen des Entwurfs innerhalb des ursprünglichen Briefings und Angebots (z. B. Proportionen, Linienstärken, Farbnuancen, Details einzelner Elemente). Eine Korrekturrunde umfasst alle Korrekturwünsche, die Sie uns zu einem Entwurfsstand gesammelt mitteilen.

(2) Änderungen und neue Wünsche sind keine Korrekturen. Dazu gehören insbesondere ein anderer Stil, zusätzliche oder andere Wappenbestandteile, ein geänderter Aufbau, ein Wechsel der Vorlage sowie Wünsche, die bereits abgestimmten und umgesetzten Vorgaben widersprechen. Sie werden als Zusatzauftrag behandelt.

(3) Korrekturen über die enthaltenen Runden hinaus sowie Zusatzaufträge berechnen wir nach Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz (abgerechnet je angefangene halbe Stunde) oder zu einem vorab vereinbarten Festpreis. Wir führen sie erst aus, nachdem wir Ihnen den voraussichtlichen Mehraufwand in Textform genannt und Sie zugestimmt haben.

§ 15 Mitwirkung, Fristen, Freigabe

(1) Sie wirken an der Gestaltung mit, indem Sie uns Vorlagen und Informationen zur Verfügung stellen und auf Entwürfe und Rückfragen antworten. Die jeweils laufenden Fristen werden im Kundenbereich angezeigt.

(2) Rückmeldefrist. Auf jeden Entwurf und jede Rückfrage, ob ein Stand so umgesetzt oder abgeschlossen werden soll, antworten Sie bitte innerhalb von 21 Tagen.

(3) Freigabe durch Fristablauf. Antworten Sie nicht innerhalb dieser Frist, erinnern wir Sie in Textform und setzen Ihnen eine Nachfrist von 14 Tagen. Läuft auch diese ohne Antwort ab, gilt der zuletzt übersandte Entwurf als freigegeben und abgenommen. Die Restzahlung wird fällig, und das Projekt gilt als abgeschlossen. Auf diese Wirkung weisen wir Sie mit jeder Entwurfszusendung und mit der Erinnerung ausdrücklich hin (§ 308 Nr. 5, § 640 Abs. 2 BGB).

(4) Sie können innerhalb der Fristen jederzeit ausdrücklich freigeben oder Korrekturen mitteilen (§ 14).

(5) Mängel. Ein Mangel liegt nur vor, wenn der Entwurf objektiv von den getroffenen Vereinbarungen (Angebot, Briefing, bestätigte Absprachen) abweicht – etwa ein falsches Wappenbild, eine falsche Tinktur oder ein vereinbartes Element fehlt. Geschmacksfragen innerhalb des Briefings sind kein Mangel (§ 13 Abs. 3). Rügen Sie einen Mangel, benennen Sie ihn bitte konkret in Textform. Wir beheben ihn dann innerhalb von 21 Tagen (Nacherfüllung); das zählt nicht als Korrekturrunde. Danach beginnt die Frist nach Abs. 2 und 3 erneut. Weitergehende Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) stehen Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften erst zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

§ 16 Vergütung und vorzeitige Beendigung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot; Anzahlung und Restzahlung richten sich nach § 5 Abs. 3.

(2) Beenden Sie den Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist bzw. nach Beginn der Arbeit auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vorzeitig (Kündigung nach § 648 BGB), steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu. Es wird vermutet, dass uns für die bis dahin erbrachte Entwurfsleistung mindestens die Anzahlung zusteht. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass unser Anspruch geringer ist.

(3) Ende ohne Einigung. Sind die im Angebot enthaltenen Korrekturrunden ausgeschöpft und können wir uns nicht auf einen finalen Entwurf einigen, kann jede Seite das Projekt durch Erklärung in Textform (oder im Kundenbereich) beenden. Die Restzahlung entfällt dann; die Anzahlung verbleibt uns als Vergütung für die erbrachte Entwurfsleistung. Ihre gesetzlichen Rechte bei einem tatsächlichen Mangel (Abs. 5 von § 15) bleiben unberührt.

(4) Keine Rechte an Entwürfen bei Beendigung. Endet das Projekt vorzeitig – gleich aus welchem Grund –, erwerben Sie keine Nutzungsrechte an Entwürfen, Vorschauen oder Teilleistungen. Diese dürfen nicht weiter genutzt, vervielfältigt oder an Dritte (auch andere Gestalter) weitergegeben werden. Nutzungsrechte entstehen ausschließlich nach § 18 am final freigegebenen und vollständig bezahlten Entwurf.

§ 17 Dateien, Lieferung, Archivierung

(1) Nach vollständigem Zahlungseingang erhalten Sie per E-Mail bzw. über den Kundenbereich:

  • Master-Dateien als Vektorgrafik (SVG, PDF, EPS) und
  • Rastergrafiken (PNG mit transparentem Hintergrund, JPG), jeweils mit einer Referenzgrafik und den Lizenzbedingungen (LIZENZ.txt).

(2) Unsere offenen Arbeitsdateien (z. B. Adobe-Illustrator-Dateien mit Ebenen, Skizzen, Notizen und Vorstufen) sind nicht Teil der Leistung und werden nicht herausgegeben.

(3) Vorschauen, die wir während der Abstimmung senden, tragen ein Wasserzeichen und dienen ausschließlich der Abstimmung. Eine sonstige Nutzung ist nicht gestattet.

(4) Wir bewahren die gelieferten Dateien zwei Jahre nach Projektabschluss auf und senden sie Ihnen in dieser Zeit auf Wunsch kostenfrei erneut zu. Danach besteht keine Pflicht zur Archivierung.

§ 18 Nutzungsrechte (Lizenz)

(1) Zweck. Eine Wappenzeichnung ist handwerkliche und künstlerische Arbeit. Ihr eigentlicher Wert liegt in der Zeichnung selbst: in Linienführung, Aufbau und Ebenenstruktur der Vektordaten, die aus wiederverwendbaren Bausteinen wie Helmdecken, Schildformen und Stilvorlagen entstehen. Die folgenden Regeln sollen Ihnen die freie und unkomplizierte Nutzung Ihres Wappens ermöglichen und zugleich verhindern, dass diese Zeichnung kopiert, zerlegt oder von Dritten verwertet wird. Im Zweifel sind sie nach diesem Zweck auszulegen.

(2) Urheberrecht und Rechteerwerb. Das Urheberrecht verbleibt bei uns. Die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte erhalten Sie am final freigegebenen Entwurf mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Vorher – und an allen übrigen Entwürfen und Vorschauen – ist eine Nutzung über die Abstimmung hinaus nicht gestattet (§ 16 Abs. 4).

(3) Berechtigte. Nutzungsberechtigt sind Sie sowie die im Angebot genannte Verbindung oder Gemeinschaft und deren Mitglieder für Zwecke dieser Gemeinschaft (nachfolgend gemeinsam „Berechtigte“). Die Berechtigten werden dadurch nicht Vertragspartner.

(4) Exklusivität. Die Nutzungsrechte an der konkreten Gesamtgestaltung sind ausschließlich: Wir verkaufen oder lizenzieren diese Gestaltung an niemand anderen und verwenden sie für eigene Produkte nur mit Ihrer Zustimmung. Frei bleiben für uns:

  • die Nutzung für Eigenwerbung (Abs. 11),
  • unsere Gestaltungsbausteine und Stilmittel (z. B. Helmdecken, Schildformen, Stilvorlagen), die wir auch in anderen Arbeiten verwenden.

(5) Rastergrafiken – freie Nutzung. Die Berechtigten dürfen die Rastergrafiken zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, insbesondere in Druckwerken (z. B. Festschriften, Semesterprogramme, Briefpapier, Urkunden), auf Websites und in sozialen Medien, auf Fahnen, Couleurartikeln und Gebrauchsgegenständen. Öffentlich im Internet zugänglich gemachte Rastergrafiken dürfen höchstens 2000 Pixel an der längsten Seite haben. Das gilt auch für frei herunterladbare Dokumente. Für Druck und interne Nutzung gibt es keine Beschränkung der Auflösung.

(6) Master-Dateien (Vektor) – zweckgebundene Nutzung. a) Die Berechtigten dürfen die Master-Dateien intern verwenden und an Dienstleister weitergeben (z. B. Graveure, Druckereien, Stickereien, Fahnenhersteller, Mediengestalter), soweit dies zur Herstellung eines konkreten Erzeugnisses oder einer Rastergrafik für die Berechtigten erforderlich ist. b) Bei der Weitergabe weisen Sie den Dienstleister auf diese Bedingungen hin, z. B. indem Sie die mitgelieferte LIZENZ.txt beifügen. Der Dienstleister darf die Dateien nur für diesen Auftrag verwenden. c) Nicht gestattet ist es, Master-Dateien oder Vektordaten öffentlich zugänglich zu machen oder an einen unbestimmten Personenkreis weiterzugeben. Das umfasst insbesondere SVG-Dateien auf Websites, Downloads, Wikis und Cloud-Freigaben sowie Vektoren, die in weitergegebene PDF- oder Office-Dokumente eingebettet sind. Solche Dokumente enthalten das Wappen bitte als Rastergrafik. Druck-PDFs für eine Druckerei sind von Buchst. a) gedeckt. d) Nicht gestattet ist ferner, aus Rastergrafiken Vektordaten zurückzugewinnen (Nachzeichnen, automatische Vektorisierung, KI-Werkzeuge). Ausgenommen ist ein beauftragter Dienstleister für ein konkretes Erzeugnis nach Buchst. a).

(7) Freie Lizenzen, Wikimedia, Marken. Die Berechtigten dürfen die Gestaltung nicht unter einer freien Lizenz (z. B. Creative Commons) veröffentlichen oder auf Plattformen hochladen, die eine solche Lizenz verlangen (z. B. Wikipedia/Wikimedia Commons). Denn damit würde jedermann ein Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Veröffentlichung dort nehmen auf Wunsch wir selbst vor. Die Anmeldung der Gestaltung als Marke oder Design bedarf unserer Zustimmung, die wir für die Kennzeichnung der Gemeinschaft nicht unbillig verweigern.

(8) Keine gewinnorientierte Verwertung. Die Berechtigten dürfen Erzeugnisse mit der Gestaltung in beliebiger Stückzahl herstellen lassen, selbst nutzen und innerhalb der Gemeinschaft zum Selbstkostenpreis abgeben. Einer gesonderten schriftlichen Lizenzvereinbarung bedürfen:

  • der Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht,
  • der Verkauf über Shops, Marktplätze und Print-on-Demand-Dienste,
  • bereits das Anbieten oder Darstellen der Gestaltung auf Produkten oder Produktabbildungen (Mockups) auf solchen Plattformen,
  • die Einräumung von Rechten an Dritte.

(9) Bearbeitung und Wiedergabequalität. a) Gestattet sind technische Anpassungen, die für ein Erzeugnis nötig sind: Skalieren, Freistellen, Zuschneiden, Umsetzen in Einfarb-, Strich- oder Graustufenversionen für Gravur, Prägung oder Stick sowie Farbanpassungen an Material oder Druckverfahren. b) Gestalterische Veränderungen sind nicht gestattet, z. B. das Umgestalten des Motivs, das Herauslösen, Neuanordnen oder Kombinieren einzelner Elemente oder das Hinzufügen fremder Elemente. Solche Änderungen führen wir gern als Folgeauftrag aus. c) Jede Wiedergabe muss der gelieferten Referenzgrafik entsprechen. Fehlerhafte Wiedergaben dürfen nicht veröffentlicht werden. Das betrifft insbesondere beschädigte Konturen durch falsches Öffnen oder Konvertieren, verzerrte Proportionen, fehlende Elemente und falsche Farben. Auf unsere Aufforderung hin sind sie zu entfernen und durch die gelieferten Originaldateien zu ersetzen. Das gesetzliche Verbot der Entstellung (§ 14 UrhG) bleibt unberührt.

(10) Namensnennung. Ob eine Nennung nötig ist, hängt davon ab, wie das Wappen verwendet wird:

  • Als Werk gezeigt – Nennung erforderlich. Das Wappen steht im Mittelpunkt, wird also selbst gezeigt oder besprochen, z. B. als Titel- oder Umschlagmotiv einer Festschrift, als Hauptmotiv eines Plakats oder als Abbildung in einem Beitrag über das Wappen oder seine Geschichte. Die Nennung lautet „Wappen: vcf.design“ bzw. „Wappengestaltung: Felix Plapper / vcf.design“, in Druckwerken im Bildnachweis oder Impressum, online möglichst mit Link auf vcf.design.
  • Als Kennzeichen benutzt – keine Nennung erforderlich. Das Wappen dient der Gemeinschaft als Zeichen, z. B. auf Briefpapier, Website-Kopf, Social-Media-Vorlagen und -Beiträgen, Stempeln, Siegeln, Fahnen, Couleurartikeln und Gravuren.
  • Veränderte oder fehlerhafte Wiedergaben (Abs. 9 c) dürfen nicht mit unserem Namen versehen werden.

(11) Eigenwerbung. Wir dürfen die Gestaltung und damit hergestellte Produkte unter Nennung der Gemeinschaft in unserem Portfolio, auf unserer Website und in sozialen Medien zeigen, auch in Vorschauen des Konfigurators. Auf Ihren Wunsch halten wir die Gestaltung bis zu einem genannten Termin (z. B. einer feierlichen Enthüllung) vertraulich.

(12) Verstöße. a) Bei Verstößen gegen Abs. 5 bis 10 können wir Unterlassung und Beseitigung verlangen, insbesondere die Entfernung unzulässig veröffentlichter Dateien. b) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Abs. 6 c) oder d), Abs. 7 oder Abs. 8 zahlen Sie eine Vertragsstrafe, deren Höhe wir nach billigem Ermessen festsetzen und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch aus demselben Verstoß angerechnet. c) Unterbleibt eine nach Abs. 10 erforderliche Namensnennung schuldhaft, können wir als Schadensersatz einen Zuschlag in Höhe von 100 % der für die jeweilige Nutzung üblichen Lizenzgebühr verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. d) Haben Sie einen Dienstleister ordnungsgemäß nach Abs. 6 b) hingewiesen, haften Sie nicht für dessen eigenmächtige Verstöße. Sie unterstützen uns aber im zumutbaren Rahmen bei der Aufklärung.

(13) Vorlagen Dritter. Stellen Sie uns Vorlagen zur Verfügung (z. B. Wappen, Zeichnungen, Fotos, Schriftzüge), versichern Sie, dass Sie zu deren Nutzung berechtigt sind und dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Werden wir deswegen von Dritten in Anspruch genommen, stellen Sie uns von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit Sie die Rechtsverletzung zu vertreten haben. Eine Prüfpflicht haben wir nicht. Wir können Aufträge ablehnen, deren Motive offensichtlich Rechte Dritter verletzen, gegen Gesetze verstoßen oder anstößig sind. Diese Regelung gilt auch für Vorlagen zum Club-Patch.


Teil D – Schlussbestimmungen

§ 19 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 20 Kommunikation, Textform

(1) Textform im Sinne dieser AGB umfasst E-Mail, Nachrichten im Kundenbereich und Messenger-Nachrichten (z. B. WhatsApp).

(2) Für den Zugang von Erklärungen im Kundenbereich erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Bitte halten Sie diese aktuell.

§ 21 Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 22 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (z. B. Österreich).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz.